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Checkliste – Anschaffung Hund im Kanton Zürich

Du wohnst im Kanton Zürich und denkst darüber nach dir einen Hund anzuschaffen?


Generelle Punkte, vor der Anschaffung

  • Besuche den obligatorischen SKN-Theoriekurs (vor der Anschaffung deines Hundes!)
  • Im Kanton Zürich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit mind. CHF 1 Mio. Deckung für jeden Hund abzuschliessen – unabhängig von seiner Grösse, Rasse und Herkunft
  • Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund einen Mikro-Chip trägt und dieser bei der Registrierungsstelle ANIS korrekt gemeldet ist
  • Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund nicht der Rassetypliste ll angehört, da die Haltung dieser Hunde im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2010 verboten ist
  • Überlege dir die Anschaffung eines Hundes sehr genau. Ein Hund darf niemals ein „Spontan-Kauf“ sein. Überlege dir gut, ob du einem Hund gerecht werden kannst – heute und in den nächsten 8 bis 15 Jahren
  • Schau genau hin, wo du dir deinen Hund aussuchst: arbeitet der Züchter, das Tierheim oder die Tierschutzorganisation auch wirklich seriös? (der Theoriekurs hilft dir u.a. auch beim Beantworten all dieser Fragen)

Sobald du den Hund übernimmst, musst du…

  • Deinen Hund innerhalb 10 Tagen bei der Hundekontrolle der Stadt Zürich (oder deiner Wohngemeinde) anmelden (Hundesteuer)
  • Die Hundekontrolle der Stadt Zürich (oder deiner Wohngemeinde) darum bitten, dir einen AMICUS Account zu eröffnen. Die Logindaten sowie deine Personen-ID werden dir anschliessend per Post zugestellt (mehr über Amicus hier)
  • Mit deiner Personen-ID kann dir dein Tierarzt deinen Hund (Chipnummer) deinem AMICUS Account hinzufügen (dies sollte innerhalb 10 Tagen nach Übernahme geschehen)
  • Dich darum kümmern, dass du alle obligatorischen Hundekurse innert vorgegebener Frist besuchst. Eine Gesamtübersicht über die obligatorischen Hundehalterkurse des Kantons Zürich findest du hier
  • Wenn du deinen Hund als Welpe übernimmst, solltest du keine Zeit verlieren um eine gute Welpenförderung zu besuchen – die Welpenzeit (bis max. 14 – 16 Wochen) ist quasi das Fundament für die Entwicklung deines Hundes. Die Welpenförderung ist für Hunde der Rassetypliste l obligatorisch – jedoch für alle Hunde sehr empfohlen.

Im Verlaufe des Hundelebens

  • Teile der AMICUS jede Adress-Änderung oder auch ein Wechsel der Telefon- oder Handynummer innerhalb von 10 Tagen, noch besser vorher, mit. Denn sollte dein Liebling einmal entlaufen und aufgefunden werden, kann er anhand seiner Chipnummer (z.B. bei einem Tierarzt, in einem Tierheim oder auf einer Polizei-Station) identifiziert werden und die ANIS kann dich sofort informieren.
  • Auch wenn wir uns nicht gerne damit beschäftigen: Falls du deinen Hund abgeben musst oder wenn er verstirbt, musst du dies der AMICUS und bei deiner Wohngemeinde innerhalb 10 Tagen melden.

 

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