Update September 2016:
Leider werden die obligatorischen SKN Kurse zukünftig abgeschafft. Aktuell gilt jedoch noch das aktuelle Recht und alle Kurse sind wie bisher obligatorisch, bis das neue Recht in Kraft tritt. Die obligatorischen Kurse des Kantons Zürich bleiben jedoch bestehen. Mehr dazu hier.
Seit dem 1. September 2008 ist das neue Schweizer Tierschutzgesetzt in Kraft, welches die gesamtschweizerischen Sachkundenachweise (SKN) vorschreibt. Im Kanton Zürich sind für grosse Hunde (Rassetypliste I) noch zusätzliche Kurse vorgeschrieben, welche über die gesamtschweizerischen SKN-Kurse hinaus gehen.
Da es in diesem Zusammenhang oft zu Verwirrungen kommt, möchten wir hier über die obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich informieren:
Was ist der Sachkundenachweis (SKN)?
Der Sachkundenachweis (SKN) gilt in der gesamten Schweiz und setzt sich aus einem SKN Theorie- sowie einem SKN Praxis-Teil zusammen:
Der SKN Theoriekurs
Jeder, der noch nie einen Hund besass muss noch vor der Anschaffung des Hundes den SKN Theoriekurs besuchen. Dieser dauert mind. 4 Stunden und vermittelt den Teilnehmenden alles rund um die Bedürfnisse von Hunden, deren Lernverhalten, die artgerechte Haltung usw.
Der SKN Praxiskurs
Sobald der Hund „angeschafft“ ist, folgt das praktische Training: Mit jedem neuen Hund (egal wie viele Hunde man besitzt / besessen hatte) muss ein SKN Praxiskurs absolviert werden. Für den SKN Praxiskurs sind vom Gesetz mind. 4 Lektionen vorgeschrieben.
Im SKN Praxis Kurs lernt man seinen Hund richtig zu führen und man erhält ein Grundverständnis davon, wie man den Hund artgerecht und somit erfolgreich erziehen und ausbilden kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, dass die Hundehalter lernen Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu entschärfen usw.
Zusätzliche Kurse im Kanton Zürich für grosse Hunde
Im Kanton Zürich gibt es zusätzlich zu den SKN Kursen die umfangreicheren „Junghundekurse“ und „Erziehungskurse“, welche die 4 SKN Lektionen integriert haben. Diese Kurse sind jedoch nur obligatorisch für „grosse Hunde“ (Rassetyp I). Dazu musst du natürlich erst mal wissen, ob dein Vierbeiner gemäss Rasseliste des Kantons Zürich als „kleinwüchsig“ oder „gross“ eingestuft wird.
Gilt mein Hund als kleinwüchsig, Rassetyp l oder Rassetyp ll?
In dieser Rassenliste des Kantons Zürich kannst du nachschauen, ob dein Liebling als kleinwüchsig, Rassentyp l oder Rassentyp ll (im Kt. Zürich verboten) eingestuft wird.
Grundsätzlich gilt folgende Faustregel, die auch bei Mischlingen angewendet wird:
- Kleinwüchsig: max. 45 cm Risthöhe, max. 16kg schwer
- Rassetyp 1: grösser als 45 cm oder schwerer als 16kg
Im Zweifelsfall gilt das Ermessen deiner Wohngemeinde (Abt. Hundekontrolle). Frag dort nach, wenn du unsicher bist. Lass dir die Auskunft am besten gleich schriftlich bestätigen.
Zusammenfassung für Hundehaltende im Kanton Zürich
Obligatorisch für jeden „Neuhundehalter“ in der Schweiz
- Der SKN Theoriekurs, vor der Anschaffung des Hundes
Obligatorisch für kleinwüchsige Hunde im Kanton Zürich
- (Welpengruppe: freiwillig, jedoch sehr zu empfehlen)
- mind. 4 SKN Praxis Lektionen, Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme des Hundes
Obligatorisch für grosse Hunde (Rassetyp I) im Kanton Zürich
Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 8 & 16 Wochen alt war:
- Welpengruppe: mind. 4 Lektionen, Zeitfenster: zwischen der 8. & 16. Lebenswoche
- Junghundekurs (inkl. SKN Praxis): mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten
Achtung:
- Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
- Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 16 Wochen & 18 Monate alt war:
- Junghundekurs (inkl. SKN Praxis): mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten (vorausgesetzt, der Hund besuchte die Welpengruppe fristgerecht – oder er lebte im Welpenalter nicht im Kanton Zürich).
Achtung:
- Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
- Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Wenn dein Hund bei Übernahme oder Zuzug in den Kt. Zürich älter als 18 Monate & jünger als 8 Jahre alt war:
- Erziehungskurs (inkl. SKN Praxis): mind 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme oder Zuzug in den Kanton Zürich.
- Achtung: falls der Erziehungskurs nicht besucht wird, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses unter Kostenfolge an.
Hunde der Rassentypliste ll
Die Haltung von Hunden der Rassentypliste 2 ist im Kanton Zürich seit dem 01.01.2010 verboten. Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass es sich bei diesen Rassen um ganz tolle Hunde handelt. Wir hoffen, dass die Rassenlisten eines Tages aufgehoben werden und andere Kriterien gelten werden, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht – im Kanton Zürich sowie in der restlichen Schweiz.
Was muss ich sonst noch wissen?
- Weitere wichtige Informationen für die Hundehaltung im Kanton Zürich findest du hier




